Wir wollten den kommunalen Finanzausgleich juristisch überprüfen lassen. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 16. Dezember 2025 mussten wir neu entscheiden.
Wir haben die vorbereiteten Anträge zurückgezogen. Das war kein Einknicken, sondern eine nüchterne Abwägung. Das Gericht hatte die Neuregelung für verfassungsgemäß gehalten. Damit waren die Hürden für ein eigenes Verfahren deutlich höher.
Warum der Rückzug richtig war
Ein Rechtsstreit wäre teuer, langwierig und nach dem Urteil noch ungewisser gewesen. Selbst ein später Erfolg hätte den Gemeinden in den anstehenden Haushalten keinen zusätzlichen Euro gebracht.
Verantwortung heißt auch, neue Tatsachen anzuerkennen. Einen Weg nur deshalb weiterzugehen, weil man ihn einmal eingeschlagen hat, wäre keine Haltung gewesen, sondern Sturheit.
Unsere Kritik bleibt
Wer Kommunen neue Aufgaben und höhere Standards vorgibt, muss für eine dauerhafte Finanzierung sorgen. Sonst tragen die Räte öffentlich Verantwortung für Leistungen, deren Kosten und Umfang sie kaum beeinflussen können.
Das höhlt kommunale Selbstverwaltung aus. Daran ändert der Rückzug der Anträge nichts.
Wir brauchen politischen Druck, keine Symbolprozesse
Eine ausreichende Finanzausstattung, das Konnexitätsprinzip und eine ehrliche Bewertung übertragener Aufgaben bleiben zentrale Forderungen. Entsteht später eine breit getragene Initiative von Kommunen oder Spitzenverbänden, muss sie neu geprüft werden.
Bis dahin müssen wir Zahlen offenlegen und politischen Druck machen. Ein teurer Prozess ohne realistische Aussicht hilft niemandem. Handlungsfähige Kommunen schon.
Hintergrund: Bericht zur Entscheidung vom 17. Dezember 2025
Dieser Beitrag gibt meine persönliche politische Bewertung wieder. Er ist keine offizielle Mitteilung eines Gerichts, der Verbandsgemeinde Vallendar oder einer Gemeinde.