Der Haushaltspreis enthält neben der Beschaffung auch Vertrieb, Netze, Messung, Steuern und Umlagen. Dieser amtliche Vergleich zeigt die Größenordnung. Er ist ein historischer Referenzwert und wird nicht mit dem heutigen Börsenpreis zusammengerechnet.

Durchschnittlicher Haushaltspreis40,05 ct/kWhStichtag: 1. April 2025

Bundesnetzagentur / Bundeskartellamt · über alle Vertragskategorien mengengewichtet · Jahresverbrauch 2.500 bis 5.000 kWh. Kein aktuelles Tarifangebot und keine Berechnung deiner persönlichen Rechnung.

Energiebeschaffung11,39 ct/kWh

Beschaffungsmix der Lieferanten, einschließlich längerfristiger Verträge. Das ist nicht der heutige Day-Ahead-Preis.

Vertrieb und Marge4,45 ct/kWh

Unter anderem Kundenservice, Abrechnung und Vertrieb. Marge ist nicht mit reinem Unternehmensgewinn gleichzusetzen.

Netze und Messstellenbetrieb11,50 ct/kWh

Nettonetzentgelt 11,02 ct/kWh plus Messstellenbetrieb 0,48 ct/kWh.

Abgaben und Umlagen4,26 ct/kWh

Konzessionsabgabe 1,60 · KWKG 0,28 · besondere Netznutzung 1,56 · Offshore-Netz 0,82 ct/kWh.

Strom- und Umsatzsteuer8,44 ct/kWh

Stromsteuer 2,05 ct/kWh plus Umsatzsteuer 6,39 ct/kWh. Die Umsatzsteuer bezieht sich auf den gesamten Nettopreis.

Die Größenordnung: In diesem Vergleich entfallen rund 11,39 ct/kWh auf die Beschaffung und rund 28,66 ct/kWh auf die übrigen Bestandteile. Ein günstiger Börsenpreis lässt diese anderen Kosten nicht verschwinden. Einzelwerte und Gesamtwert können rundungsbedingt um 0,01 ct/kWh voneinander abweichen.

Quelle: Monitoringbericht Energie 2025, Tabelle 38, gedruckte Seite 169. Preisstand 01.04.2025; keine laufend aktualisierten Abgabensätze für 2026. Tarif, Netzgebiet und Grundpreis beeinflussen deine tatsächlichen Kosten.

Und die Kosten des Stromsystems?

Netzausbau und Netzbetrieb

Netze werden betrieben, erhalten und ausgebaut. Die regulierten Kosten fließen in die Netzentgelte ein. Sie sind kein zusätzlicher pauschaler Aufschlag auf die oben bereits enthaltenen Netzkosten.

Engpässe und Redispatch

Bei Netzengpässen wird die Einspeisung örtlich verändert. Solche Eingriffe verursachen Kosten, die in die Netzkosten eingehen. Sie dürfen hier nicht nochmals zusätzlich berechnet werden.

Förderung erneuerbarer Energien

Die EEG-Finanzierung erfolgt seit 2023 über den Bundeshaushalt. Sie ist eine öffentliche Ausgabe und keine zusätzliche EEG-Umlage auf deiner heutigen Stromrechnung.

Einordnung: Bundesnetzagentur zu Netzentgelten · Netzkosten und Redispatch · EEG-Finanzierung. Gesamtbeträge aus verschiedenen Jahren und Finanzierungswegen werden hier nicht zu einem vermeintlichen aktuellen ct/kWh-Wert addiert.