Die Konrad-Adenauer-Schule ist für viele Familien ein wichtiger Bildungsort. Ihre Zukunft braucht geeignete Räume, verlässliche Ausstattung und eine Finanzierung, auf die sich die Schule verlassen kann. Eine kleine Verbandsgemeinde wie Vallendar darf mit einer solchen Aufgabe finanziell nicht überfordert werden.
Die KAS wird auch von Kindern und Jugendlichen außerhalb unserer Verbandsgemeinde besucht. Diese überörtliche Bedeutung muss bei der Verteilung der finanziellen Verantwortung berücksichtigt werden. Für mich ist entscheidend, ob die heutige Trägerschaft und die vorhandene Finanzierung dieser Aufgabe auf Dauer gerecht werden.
Ein seit Jahren ungelöstes Problem
Die Diskussion ist keineswegs neu. Schon 2022 wurde öffentlich über eine gerechtere Verteilung der Kosten und der Verantwortung für die Schule gesprochen. Im Juni 2025 stand erneut ein Antrag zur Übernahme der Schulträgerschaft auf der Tagesordnung des Schulträgerausschusses des Landkreises. [1][2]
Nach einer groben Schätzung liegt der Sanierungsbedarf bei rund 25 Millionen Euro. Das ist keine abschließende Kostenberechnung. Die Größenordnung zeigt aber, warum wir eine belastbare Bestandsaufnahme, eine Prioritätenliste und einen realistischen Finanzierungsplan brauchen. Dabei müssen mögliche Zuschüsse ebenso auf den Tisch wie der verbleibende Eigenanteil und die späteren laufenden Kosten.
Mit einer solchen Aufgabe darf man eine Verbandsgemeinde unserer Größe nicht dauerhaft alleinlassen. Sie hat zugleich weitere Einrichtungen und Aufgaben zu finanzieren. Jeder langfristig gebundene Euro fehlt zunächst für andere Entscheidungen.
Der Finanzdruck erreicht die Menschen vor Ort
Die Haushalte von Kreis, Verbandsgemeinde und Gemeinden hängen zusammen. Über die Kreisumlage finanzieren die Gemeinden Kreisaufgaben mit, zu denen auch kreiseigene Schulen gehören. Zugleich besteht die eigene Schulträgerschaft der VG Vallendar. Ihren allgemeinen Finanzbedarf deckt die VG auch über die Verbandsgemeindeumlage, die von den angehörenden Gemeinden erhoben wird. [3]
Eine höhere Kreisumlage führt nicht automatisch zu einer höheren VG-Umlage. Beide können jedoch gleichzeitig den Spielraum der Stadt Vallendar und der Ortsgemeinden Niederwerth, Urbar und Weitersburg einengen. Steigende Ausgaben bei der VG können zusätzlichen Druck auf deren Umlage erzeugen. Entscheidend ist, welche Belastung nach Einnahmen, Zuschüssen und Erstattungen tatsächlich verbleibt.
Für die Menschen vor Ort ist das sehr konkret. Wenn immer weniger Geld in den Gemeindehaushalten bleibt, geraten Investitionen und örtliche Angebote unter Druck. Auch Erhöhungen der Grund- oder Gewerbesteuer können dann zur Diskussion stehen. Sie belasten Eigentümer und Unternehmen vor Ort. Eine automatische Steuererhöhung folgt daraus nicht. Es sind politische Entscheidungen, für die wir Verantwortung tragen und deren Ursachen wir erklären müssen.
Verantwortung muss zur Aufgabe passen
Auch ein finanziell belasteter Landkreis braucht eine tragfähige Lösung. Fehlender Spielraum auf einer Ebene macht die Aufgabe auf einer anderen Ebene nicht kleiner. Ein Wechsel der Trägerschaft würde den Sanierungsbedarf ebenfalls nicht beseitigen. Deshalb gehören Verantwortung, Finanzierung und Umsetzung gemeinsam auf den Tisch.
Ich erwarte eine belastbare Verständigung darüber, wer die Schule künftig trägt, wie die notwendigen Maßnahmen finanziert werden und in welchen Schritten sie umgesetzt werden können. Dabei müssen der überörtliche Einzugsbereich, die Leistungsfähigkeit der Beteiligten und bestehende Kostenbeteiligungen berücksichtigt werden.
Haushaltsdisziplin bedeutet für mich auch, strukturelle Überlastung offen zu benennen. Wir können bei jedem örtlichen Angebot auf den Euro schauen und trotzdem die großen finanziellen Fragen ungelöst lassen. Das wird weder der Schule noch unseren Gemeinden gerecht.
Die KAS braucht eine gesicherte Zukunft. Und die Menschen in unserer Verbandsgemeinde haben Anspruch darauf, dass die Lasten nachvollziehbar und fair verteilt werden.
Quellen und Einordnung
[1] Öffentlicher Gesprächsbericht vom 11. September 2022. Belegt die damalige Diskussion über die Kostenverteilung. Geprüft am 3. Oktober 2026.
[2] Amtsblatt des Landkreises Mayen-Koblenz 22/2025, Seite 237. Ankündigung des Antrags zur Schulträgerschaft für den 10. Juni 2025; kein Nachweis einer Entscheidung. Geprüft am 3. Oktober 2026.
[3] Haushaltssatzung der VG Vallendar 2026, § 6. Grundlage der VG-Umlage; keine Aussage über durch die KAS verursachte Steuererhöhungen. Geprüft am 3. Oktober 2026.
Schullandschaft des Landkreises Mayen-Koblenz: Informationen zur eigenen Schulträgerschaft des Kreises, geprüft am 2. Oktober 2026.
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Dieser Beitrag gibt meine persönliche politische Bewertung wieder. Er ist keine offizielle Mitteilung der Ortsgemeinde Urbar, der Verbandsgemeinde Vallendar, der CDU oder einer CDU-Fraktion.